Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser besteht in erster
Linie dann, wenn ein Partner während der Ehe weniger Einkommen hatte als der andere, zum Beispiel, weil er oder sie sich hauptsächlich um Kinder und Haushalt gekümmert hat. Der Trennungsunterhalt
soll sicherstellen, dass der Lebensstandard der Eheleute auch in der Trennungsphase gehalten werden kann.
Darüber hinaus muss bei einer Trennung auch die Frage nach dem Kindesunterhalt geklärt werden. Auch hier geht es sowohl um finanzielle
Ansprüche als auch um Leistungen rund um Pflege und Erziehung der Kinder. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung wird dann über einen eventuellen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt
entschieden.
Das Thema Unterhalt ist sehr komplex. Viele kennen die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Doch es gibt zahlreiche Auslegungsrichtlinien, die es
zu berücksichtigen gilt: Was ist das unterhaltsrelevante Einkommen? Was passiert mit Schulden? Wie verhält es sich mit meinen bisherigen Aufwendungen für die Altersvorsorge? Was ist der Wohnwert bei
dem vorhandenen Eigenheim und wofür ist dieser wichtig? Wieso erhöht mein Dienstwagen mögliche Unterhaltsansprüche?
Wir wissen, auf welche Einflussgrößen es bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen ankommt und sind als Familienanwälte für Sie da, um
Unterhaltsansprüche zu berechnen – oder im Zweifelsfall auch nachzurechnen. Und weil wir wissen, dass die Sorge über die künftige Existenz schwer auszuhalten ist, bieten wir Ihnen auch kurzfristig
Beratungstermine zu diesem Thema an.
Trennung und Scheidung bringen nicht nur Fragen nach dem Unterhalt mit sich. Wir bieten in allen Fragen rund um die Themen Trennung und
Scheidung juristische Beratung und Betreuung.