Die Scheidung ist ein einschneidender Schritt: Mit ihr wird die Ehe endgültig beendet. Voraussetzung dafür, dass Sie sich scheiden lassen können, ist in der Regel, dass Sie und Ihr Noch-Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Bei sogenannten unzumutbaren Härtefällen kann ausnahmsweise auf das Trennungsjahr als „Wartezeit“ verzichtet werden. Grundsätzlich sollte es jedoch eingehalten werden – auch damit die Eheleute sich in Ruhe klar werden können, ob die Ehe tatsächlich endgültig gescheitert ist.
Das Familiengericht kann über diese Fragen – im sogenannten Scheidungsverbund – in einem Zug mit der Scheidung verhandeln. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine der Parteien dies beantragt. Ist das nicht der Fall, entscheidet das Gericht zunächst nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich.
Da der Umgang mit diesen Folgesachen oft erhebliches Konfliktpotential zwischen den Noch-Eheleuten birgt, sollten Sie sich zu diesem Thema unbedingt beraten lassen. Als Kanzlei für Familienrecht haben wir uns darauf spezialisiert, Sie in dieser schwierigen und gleichzeitig entscheidenden Phase des Umbruchs juristisch zu begleiten.